AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die
Vermittlung von Pauschalreisen gem. § 651V BGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (imFolgenden AGB genannt) bestimmen dieNutzung der Webseite leinen-los.com und der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen. Bitte lesenSie die AGB sorgfältig, bevorSie diese Webseitenutzen oder die hier angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen. Mit derNutzung dieser Webseite oder der auf dieser Webseite angebotenen Leistungenerklären Sie sich mit denAGB einverstanden.
Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen überdie Reisevermittlung von Pauschalreiseverträgen sind anwendbar, wenn der Reisevermittler das Formblatt überPauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.
Die von leinen-los.com dargestellten Angebote stellenkein verbindliches Vertragsangebot von leinen-los.com oder dem jeweiligen Leistungsträger dar. Mit der Eingabeseiner Daten und dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt leinen-los.com gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich, mündlich oder onlineerfolgen.
Der Vertrag zwischen dem Kundenund dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entwederder Leistungsträger oder leinen-los.com dem Kunden gegenüberdie angefragten Leistungen rechtsverbindlich (schriftlich, fernmündlichoder per E-Mail) bestätigt hat. Wirdder Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigt das Reisevermittlergrundsätzlich zunächst nur den Eingang des Auftrags auf elektronischem Wege.Eine Eingangsbestätigung stelltnoch keine Annahmedes Vermittlungsauftrags dar.
Bei einem späterenRücktritt können für den KundenStornogebühren anfallen.
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzlicheBestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroSenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und
den gesetzlichen Vorschriften,insbesondere der §§ 651a S BGB i.V.m. Art. 250S. EGBGB und §§ 675, 631 S. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
Im Folgenden werden Reedereien, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstige Leistungsträger als Leistungsträger genannt.leinen-los.com tritt bezüglichder angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietetdiese nicht in eigenem Namenan.
Für die vermittelten Leistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenenLeistungsträger, diese finden Sie in den entsprechenden Angeboten auf der Seite vonleinen-los.com. Dies betriSt insbesondere auch Inhalt und Umfangder gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüchebei mangelhafter Leistungserbringung. leinen-los.com ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieterverpflichtet und haftetgegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessenmöglichen Vertragspartnern gemachten Angaben.
Zahlungen und Mängelanzeigen
Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung derPauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag desReiseveranstalters besteht und dem Kunden derSicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andereErklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen.Der Reisevermittler empfiehltzur Vermeidungvon Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber derReiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
Die Fälligkeit der Reisepreise für die vermittelten Reiseleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Geschäftsbedingungen derLeistungsträger. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungenzwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter
geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlageder gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
Durch termingerechte Zahlungwird gewährleistet, dass der Reisendeseine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält. Bei Zahlungen direkt anleinen-los.com, wird zunächsteine Anzahlung von 20 % fällig. Siehtder Veranstalter eine höhere Anzahlung als 20 % vor, gelten die Zahlungsbedingungen des Veranstalters.
Bis spätestens 6 Wochen vor Abreise wird der Restbetragfällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die 6 Wochen vor Abreise erfolgen,ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstigegesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
Auskünfte und Hinweise
Auf Wunsch wird die Buchungsanfrage beimPauschalreiseveranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalterdem Kunden die Reiseunterlagen direkt übermittelt, gehört dies zur Leistungspflicht des Reisevermittlers.
Der Reisevermittler ist nur bei Vorliegen einerausdrücklichen Vereinbarung dazu verpflichtet, den jeweilsgünstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
Ohne ausdrückliche Vereinbarungübernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigenUmständen der Reiseleistungkeine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vomReisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine BeschaSungsgarantie im Sinne dieserVorschrift.
Für die Rechte und Pflichten desKunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroSenen Vereinbarungen,insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohnebesondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten beiBeförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund
internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
leinen-los.com haftetebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online- Angeboten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen,dass Sonderwünsche nur dann verbindlich sind, wenn sie durch denLeistungsträger bestätigt werden.Andernfalls handelt es sich nur um Wünsche, um deren Erfüllung sich der Leistungsträger zwar bemühen wird,aber zu derenErfüllung er nichtverpflichtet ist.
Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlersnicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüberdem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllungdes vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcherAnsprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten desVermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründengegenüber dem Kunden für die geltendgemachten Gegenansprüche haftet.
Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmenist der Vermittler verpflichtet, den Fluggastbei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung dieausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vomvermittelten Unternehmen vorliegendenInformationen über diejenigeFluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechselunterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
Für das Vertragsverhältnis zwischendem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweitjeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschenLuftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wieinländische gesetzliche Bestimmungen, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangenist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens, die Verordnung (EG) Nr.
1107/2006 des EuropäischenParlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmensoder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unterwww.lba.de zu informieren.
Prüfung der Reiseunterlagen
Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler triStdie Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermitteltenPauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit,insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise demKunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermitteltwerden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durchpostalischen oder elektronischen Versand.
Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen von leinen-los.com beziehen sich auf denStand zum Zeitpunkt der Buchung. Bezüglich der Einreisebestimmungen wirddabei grundsätzlich unterstellt, dass derKunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind.
Für die Einhaltung der für die Reise geltendenPass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligenTransit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer für sich und alle weiterenReiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile,die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften hervorgehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, auch wenn dieseVorschriften nach der Buchung geändert werdensollten.
Dem Kunden wird geraten,sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstigeProphylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längerenFlügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
Dem Teilnehmer wird nahegelegt,selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelleInformationen finden Sie auf der Webseite desAuswärtigen Amtes.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel derVermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesemunverzüglich mitzuteilen. Hierunterfallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angabenvon persönlichen Kundendaten,sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständigeAusführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
Erfolgt keine Anzeigenach durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden unverschuldet, entfallen seine Ansprüchenicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nichtoder nicht in der vom Kunden geltendgemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eineunverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung desMangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeigeentfallen nicht
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einervorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers odereines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren;
bei Ansprüchen auf den Ersatzsonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen;
bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllungdie ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupterst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern.
Der Kunde kann Mängelanzeigensowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinemReisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Es besteht jedoch keine Pflicht des Reisevermittlers, den Kunden bezüglich Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristenoder sonstige rechtliche Bestimmungen, die Ansprüchegegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern betreSend, zu beraten.
Wichtige Hinweisezu Versicherungen von Pauschalreisen
Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherungüblicherweise nicht den entstehenden Schadenabdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme derPauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherungist in der Regel gesondert abzuschließen.
Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen insAusland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
Bei der Vermittlung vonReiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oderMitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), dieObliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung,Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine
Falschauskunft bezüglichder Versicherungsbedingungen getätigthat und der vermittelte Reiseversichereraufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
Haftung
Der Reisevermittler haftet nicht für das Zustandekommen vonVerträgen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern, sofern ereine entsprechende vertragliche Pflicht nichtausdrücklich vereinbart hat.
Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden,die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
Eine etwaige eigene Haftung desReisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzungvon Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehendenBestimmungen unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung daraufhin, dass der Reisevermittler nicht an einem Streitbeilegungsverfahren voreiner Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
Sofern eineVerbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Pauschalreisen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert der Reisevermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Der Reisevermittler verweist für alle Verträgeüber Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf dieeuropäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
Linkszu Websites Dritter
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Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollteeine der vorstehenden Bestimmungen unwirksamsein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibtunberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von leinen-los.com.
Sofern es sich bei den Parteienum Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inlandhat bzw. für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitzoder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegtoder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von leinen-los.com vereinbart.